AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss / Leistungsumfang
3. Leistungsänderung
4. Schweigepflicht / Datenschutz
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
6. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
7. Haftung
8. Schutz des geistigen Eigentums
9. Treuepflicht
10. Höhere Gewalt
11. Kündigung
12. Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen
13. Ausschluss von Teilnehmern, Hausrecht
14. Sektenerklärung
15. Abtretung
16. Sonstiges

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Die Institut Synergie GmbH führt Kurse im Bereich Coaching, Trainingsdienstleistungen sowie Weiterbildungen/offene Veranstaltungen durch und erbringt sonstige Leistungen nach gesonderter individueller Vereinbarung. Neben dem Training / Coaching / Assessment an sich steht die Institut Synergie GmbH Unternehmen als Berater in allen wichtigen Fragen des Human Research zur Seite. Mit Tracer® Business bietet die Institut Synergie GmbH ein online-gestütztes Potenzial-Analyse Instrument.

 

Personalentwicklungsprojekte lassen sich mit Tracer Business gut und professionell unterstützen. Darüber hinaus vermittelt die Institut Synergie GmbH im Rahmen der Seminarschauspieleragentur exklusiv in Deutschland ausgebildete Seminarschauspieler für die Arbeit mit Seminarschauspielern an speziell ausgebildete Trainer.

 

Alle Leistungen werden dabei jeweils nur gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen der Institut Synergie GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anders lautende Bedingungen – soweit sie nicht ausdrücklich festgelegt sind – gelten nicht.

 

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 
2. Vertragsschluss / Leistungsumfang

 

2.1. Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regeln des BGB und die in den weiteren Kapiteln aufgeführten Besonderheiten je nach Vertragstyp und –Inhalt.

 

2.2. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungsinhalte nach Zielsetzung und individuellem Bedarf des Kunden bestimmt. Die Institut Synergie GmbH erarbeitet dann ein kundenspezifisches Leistungsprogramm, das in der Regel in einem Angebot an den Kunden zusammengefasst wird. Geringfügige Inhaltsabweichungen bleiben der Institut Synergie GmbH vorbehalten.

 

2.3. Die Institut Synergie GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch.

 

2.4. Soweit nicht anders vereinbart, kann die Institut Synergie GmbH sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unternehmer und qualifizierter Trainer und Gehilfen bedienen, wobei diese der Institut Synergie GmbH stets unmittelbar verpflichtet bleiben. Die Institut Synergie GmbH hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Personen einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet sie nach eigenem Ermessen, welche Personen sie einsetzt oder austauscht. Der Institut Synergie GmbH bleibt es in jedem Falle vorbehalten, aus wichtigem Grund einen Ersatztrainer einzusetzen.

 

3. Leistungsänderungen

 

3.1. Die Institut Synergie GmbH bemüht sich, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Der Mehraufwand aufgrund der gewünschten Änderungen, insbesondere zur Anpassung des kundenspezifischen Leistungsprogrammes wird zusätzlich berechnet.

 

3.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wenn der ursprüngliche Vertrag schriftlich geschlossen wurde. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

 

4. Schweigepflicht / Datenschutz

 

4.1. Die Institut Synergie GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.

 

4.2. Die Institut Synergie GmbH übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.

 

4.3. Die Institut Synergie ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, der Institut Synergie GmbH alle für die Auftragsdurchführung, insbesondere zur Analyse des individuellen Weiterbildungsbedarfs notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

6. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

 

6.1. Das Entgelt für die Dienste der Institut Synergie GmbH wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis in der Regel schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Institut Synergie GmbH neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen, insbesondere für Arbeitsunterlagen, Berichte, Geräte, Spesen usw. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.

 

6.2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

 

6.3. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Die Institut Synergie GmbH kann die Forderung gegen jeden einzelnen Gesamtschuldner in vollem Umfang geltend machen.

 

6.4. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Institut Synergie GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

7. Haftung

 

7.1. Die Institut Synergie GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Die Haftung ist dabei auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden, soweit sie nach Erteilung des Auftrages entstehen, sind ausgeschlossen.

 

7.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden wird ausgeschlossen. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die Institut Synergie GmbH verpflichtet, dem Kunden eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.

 

7.3. Die Institut Synergie GmbH haftet nicht für unsachgemäße Anwendung der im Rahmen der Leistungen gegebenen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen.

 

7.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmer der Institut Synergie GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

8. Schutz des geistigen Eigentums

 

8.1. Soweit Unterlagen für Trainings, Workshops, Schulungen etc. und Ausarbeitungen urheberrechtlich geschützt sind, bleibt die Institut Synergie GmbH Urheber.

 

8.2. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags der Institut Synergie GmbH gefertigten Unterlagen, Skripte, Ausarbeitungen und Berichte, Zeichnungen, Software, Aufstellungen und Berechnungen nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung im Einzelfall als Ganzes oder in Teilen vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder publiziert werden.

 

9. Treuepflicht

 

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

 

10. Höhere Gewalt

 

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

 

11. Kündigung

 

11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

 

11.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

12. Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen

 

12.1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Institut Synergie GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Kunden einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

 

12.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat die Institut Synergie GmbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc..

 

12.3. Die Pflicht der Institut Synergie GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

13. Ausschluss von Teilnehmern, Hausrecht

 

13.1. Die Institut Synergie GmbH oder deren Beauftragte können Teilnehmer von einer Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen, wenn diese die Veranstaltung stören und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.

 

13.2. Die Institut Synergie GmbH bzw. deren Beauftragte üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt insoweit Weisungen zu erteilen.

 

13.3. Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung ist nur mit vorheriger Einwilligung der Institut Synergie GmbH erlaubt.

 

14. Sektenerklärung

 

Das, was die Institut Synergie GmbH ausführt, beruht auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage und nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Die Institut Synergie GmbH distanziert sich entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab.

 

Die Institut Synergie GmbH erklärt, dass sowohl die Trainer, die Co-Trainer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeiten oder gearbeitet haben, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurden, bzw. keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuchen oder besucht haben, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Seminare und Ausbildungen der Institut Synergie GmbH nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden.

 

Zudem lehnt die Institut Synergie GmbH sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich davon.

 

15. Abtretung

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Institut Synergie GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

 

16. Sonstiges

16.1. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

16.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

 

16.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der Institut Synergie GmbH, sofern der Auftrag von einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

 

16.4. Rechtsbesorgung, Rechtsberatung und Hilfeleistung in Steuersachen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

 

16.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommt.

AGB Coaching
1. Vertragsgegenstand

 

1.1. Die Institut Synergie GmbH führt für den Kunden ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation des Kunden unter Berücksichtigung außerberuflicher, insbesondere privater Aspekte zum Ziel hat. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen.

 

1.2. Der Kunde erklärt durch die Inanspruchnahme des Coachings, eigenverantwortlich zu handeln und handeln zu können.

 

2. Vertragsschluss

 

2.1 Die von der Institut Synergie GmbH auf ihrer Internetseite, Werbekatalogen oder Ähnlichem dargestellten Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar und noch kein Angebot (invitatio ad offerendum).

 

2.2. Der Abschluss des jeweiligen Vertrages kommt erst durch die Bestätigung der Buchung durch die Institut Synergie GmbH zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise erfolgen.

 

3. Dauer, Zeit und Ort des Coachings

 

3.1. Dauer, Ort und Zeit des Coachings werden individuell vereinbart. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist nach Absprache möglich.

 

3.2. Das Coaching kann seitens des Kunden zu jeder Zeit beendet werden, seitens der Institut Synergie GmbH bei Vorliegen eines sachlichen Grundes.

 

4. Rechte und Pflichten des Coaches

 

4.1. Die vereinbarte Coaching-Leistung wird durch den vereinbarten Coach erbracht.

 

4.2. Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch deren Nutzen oder mögliche Risiken.

 

4.3. Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen. Informationen, die der Coach dem Auftraggeber über die Coaching-Sitzungen gibt, beziehen sich nur auf Formalia und Rahmenbedingungen. Alle weiteren Informationen über den genauen Inhalt der Coaching-Sitzungen an den Auftraggeber erfolgen nur nach eindeutiger Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Klienten.

 

4.4. Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen von Auftraggeber und Klienten. Er beeinflusst Auftraggeber oder Klient nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.

 

5. Honorar und Zahlungsweise

 

5.1. Das seitens des Kunden an die Institut Synergie GmbH zu entrichtende Entgelt bemisst sich nach einem vereinbarten Stundensatz oder Honorar. Es wird bei Verlängerung jede weitere angefangene halbe Stunde berechnet.

 

5.2. Die Institut Synergie GmbH ist berechtigt, jeweils zum Monatsende Zwischenabrechnungen über die abgehaltenen Sitzungen vorzunehmen.

 

5.3. Alle Entgelte sind mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

6. Stornierung von vereinbarten Coachingmaßnahmen

 

6.1. Im Falle einer Stornierung des Termins durch den Kunden erhält die Institut Synergie GmbH

 

  • bei Absage bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin kein Entgelt,
  • bei Absage ab zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 50% des vereinbarten Entgeltes,
  • bei Absage innerhalb von einer Woche vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Entgeltes.

 

6.2. Für Veranstaltungen mit Seminarschauspieler werden (aufgrund der Planungsfristen der Seminarschauspieler bei Film und Fernsehen) bei Stornierungen ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Gebühren berechnet.

 

6.3. Storniert die Institut Synergie GmbH einen Termin aus von ihr zu vertretenden Gründen mit der Folge, dass der Kunde gezwungen ist, die Veranstaltung abzusagen, so haftet die Institut Synergie GmbH, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur für die bereits entstanden Aufwendungen des Kunden.

 

6.4. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

6.5. Das Recht des Kunden, den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt. Das Recht der Institut Synergie GmbH einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt ebenfalls unberührt.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Seminaranbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

7.2. Vertragssprache ist deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommt.

AGB Trainingsdienstleistung und Assessment
1. Vertragsgegenstand

 

Die Institut Synergie GmbH führt Trainingsdienstleistungen für Unternehmen nach gesonderter, individueller Vereinbarung und unter Zugrundelegung von Rahmenvereinbarungen durch.

 

2. Vertragsschluss

 

2.1 Die von der Institut Synergie GmbH auf ihrer Internetseite, Werbekatalogen oder Ähnlichem dargestellten Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar und noch kein Angebot (invitatio ad offerendum).

 

2.2. Der Abschluss eines Vertrages erfolgt durch die Annahme des Angebotes der Institut Synergie GmbH, die unverzügliche Bestätigung der Buchung eines Kunden durch die Institut Synergie GmbH, per E-Mail, schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise.

 

3. Honorar und Zahlungsweise

 

3.1. Der Kunde erhält nach Erbringung der vereinbarten Leistung durch die Institut Synergie GmbH eine Rechnung über die zu entrichtenden Entgelte. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

 

3.2. Reisekosten werden vom Kunden getragen. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, PKW-Fahrtkosten, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (1. oder 2. Klasse), Flug (Business oder Economy Class), Mietfahrzeuge. An- und Abreise im eigenen PKW werden mit 0,50€/km, Übernachtungen im Wohnmobil mit 80€/Übernachtung berechnet. Sonstige Reise- und Übernachtungskosten verstehen sich laut Beleg (Brutto) abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuer. Bahnfahrten (DB) werden nach Möglichkeit mit einer BahnCard 50 (25) gebucht und mit einem Aufschlag von 20% (10%) berechnet.

 

4. Organisation

 

Die Organisation der Veranstaltung erfolgt nach Absprache durch den Kunden oder die Institut Synergie GmbH.

 

5. Stornierung von Beratungs- und Trainingsdienstleistungen für Unternehmen

 

5.1. Stornierung durch den Kunden

a) Unabhängig von dem gesetzlichen Widerrufsrecht hat der Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (Storno).

b) Die Stornierung einer Veranstaltung seitens des Kunden muss schriftlich gegenüber der Institut Synergie GmbH erklärt werden. Eine Stornierung per E-Mail ist wirksam, wenn die Stornierung durch die Institut Synergie GmbH bestätigt wurde.

c) Bei Stornierungen bis zu 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung, Schulungsmaßnahme, Workshops, Seminars, Assessments oder sonstiger Veranstaltungen wird lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 % des vereinbarten bzw. voraussichtlichen Entgeltes fällig.

d) bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden (aufgrund der Planungsfristen der Seminarschauspieler bei Film und Fernsehen) 100% der Veranstaltungsgebühren berechnet.

e) Bei einem vom Kunden oder Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen sind, veranlassten Abbruch einer bereits laufenden Personalentwicklungsmaßnahme wird die Maßnahme vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall der Krankheit.

f) Im Krankheitsfall kann der zu vermittelnde Inhalt mit Unterstützung der Institut Synergie GmbH nachgeholt werden.

g) Das Recht des Kunden, den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt. Das Recht der Institut Synergie GmbH einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt ebenfalls unberührt.

5.2. Stornierung durch die Institut Synergie GmbH

a) Storniert die Institut Synergie GmbH ihre vertraglich geschuldete Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen mit der Folge, dass der Kunde gezwungen ist, die Veranstaltung abzusagen, so haftet die Institut Synergie GmbH, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die bereits entstanden Aufwendungen des Kunden, jedoch nur bis zur Höhe der Seminargebühren.

b) Darüber hinausgehende Rechtsansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

6. Schlussbestimmungen

 

6.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Seminaranbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

6.2. Vertragssprache ist deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommt.

AGB Seminarschauspielagentur

Die ursprünglich aus den Niederlanden stammende Methode, in Trainings mit Seminarschauspielern zu arbeiten, wurde mit der zusätzlichen Erfindung der Spiegelmethode durch die Institut Synergie GmbH weltweit einzigartig. Es werden ausschließlich speziell ausgebildete Seminarschauspieler an, die von der Institut Synergie GmbH speziell ausgebildete Trainerinnen und Trainer vermittelt.

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Seminarschauspieren und der Institut Synergie GmbH im Geschäftsbereich der Seminarschauspieleragentur, und den jeweiligen Trainingsinstituten, Trainerinnen und Trainern (im weiteren Text Kunden genannt) verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1. Buchungsgrundlagen

1.1. Eine Buchung von Seminarschauspielern ist nur für die Arbeit mit von der Institut Synergie GmbH speziell dafür ausgebildeten Trainern im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen möglich.

1.2. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im eigenen Namen ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.

1.3. Der Kunde schuldet der Agentur das Honorar für den Seminarschauspieler. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Seminarschauspieler mit dem Honoraranspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

1.4. Direktbuchungen von Seminarschauspielern unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.

2. Buchungsmodalitäten

2.1 Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens vier Wochen vor geplantem Tätigkeitsbeginn eine Festbuchung erfolgt. Optionen werden nach Buchungseingang notiert.

2.2 Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Die Festbuchung kommt zustande durch Annahme durch die Institut Synergie GmbH. Diese kann schriftlich oder durch E-Mail erfolgen und enthält auf Wunsch des Kunden die wesentlichen Einzelheiten. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten, unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail zu bestätigen.

2.3 Gebucht werden kann sowohl schriftlich als auch mündlich. Telefonische Buchungen und Buchungen per E-Mail werden akzeptiert. Bei den hierfür zugelassenen Benutzern ist auch eine direkte Buchung über den internetbasierten Semplaner möglich.

2.4. Stornierung durch den Kunden

a. Stornierungen bis 4 Wochen vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn sind kostenfrei.
b. Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor Arbeitsbeginn werden 100% des Honorars des Seminarschauspielers berechnet.
c. Stornogebühren fallen nicht an, wenn der Seminarschauspieler durch die Institut Synergie GmbH für den geplanten Tätigkeitszeitraum anders eingesetzt werden kann.

2.5. Stornierung durch die Institut Synergie GmbH

Bei Ausfall des gebuchten Seminarschauspielers verpflichtet sich die Institut Synergie GmbH dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

2.6. Das Recht des Kunden, den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt. Das Recht der Institut Synergie GmbH einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt ebenfalls unberührt.

3. Arbeitszeit

Der kleinste Buchungsumfang beträgt ein Arbeitstag (= acht Stunden). Individuelle Lösungen sind nach Absprache möglich.

4. Reisekosten

4.1. Für das europäische Ausland beträgt der Reisetageersatz ½ Tagessatz. Individuelle Absprachen sind möglich.

4.2. Reisekosten werden vom Kunden getragen. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, PKW-Fahrtkosten, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (1. oder 2. Klasse), Flug (Business oder Economy Class), Mietfahrzeuge. An- und Abreise im eigenen PKW werden mit 0,50€/km, Übernachtungen im Wohnmobil mit 80€/Übernachtung berechnet. Sonstige Reise- und Übernachtungskosten verstehen sich laut Beleg (Brutto) abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuer. Bahnfahrten (DB) werden nach Möglichkeit mit einer BahnCard 50 (25) gebucht und mit einem Aufschlag von 20% (10%) berechnet.

5. Reklamationen, Haftung

 

5.1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen.

5.2. Bei schuldhafter Verspätung des Seminarschauspielers (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat der Seminarschauspieler entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies auf Grund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Seminarschauspieler seinen anteiligen Tageshonoraranspruch, die Zeit wird dem Kunden somit nicht in Rechnung gestellt.

5.3. Die Ansprüche des Kunden richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

6. Nutzungsrechte

6.1. Jede Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Namens des Seminarschauspielers, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

6.2. Der Umfang der Nutzung (individuelle Nutzung / Veröffentlichung / „Buy-Out“) ist individuell mit der Agentur abzuklären. Das Entgelt bemisst sich entsprechend.

6.3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen (Agentur, Seminarschauspieler und Kunde), findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur. Die Vertragssprache ist deutsch.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, den Seminarschauspieler während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

7.3 Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ist der Sitz der Agentur.

7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommt.

 

Stand: 30.01.2020